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   Sie müssen nicht mehr in die Vertragswerkstatt -
   Sie dürfen mit Ihrem Fahrzeug auch in die Werkstatt Ihres Vertrauens:

   Wenn Sie ein Nutzfahrzeug oder ein neueres Fahrzeug beim Händler gekauft haben, stand oft
   der Hinweis im Serviceheft "nur in Vertragswerkstatt zu warten, um Garantie nicht zu verlieren".

   Damit ist seit dem 01.Juni 2010 offiziell Schluss.
Der Monopolstellung der Automobilhersteller setzt die EU-Kommission einen Riegel vor.

Um den Wettbewerb aufrecht zu erhalten, stärken die Brüssler die Rolle der freien Werkstätten,
die teilweise ausgeschlossen wurden und die Neuwagen vorbeifahren lassen mussten. Die neue
Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) wurde vor allem zum Schutz der Autofahrer und zu unser
aller Sicherheit erstellt. Denn immer mehr Autofahrer lassen ihr Fahrzeug regelmäßig warten.
Laut Berechnungen und Hochrechnungen des ACE Auto Clubs aufgrund der 25,5 Mio. Hauptunter-
suchungenc fahren heute mehr als 8 Mio. Autos in Deutschland mit Mängel auf Deutschlands Strassen.
All diese Mängel verhindern die erfolgreiche Vorführung bei der Hauptuntersuchung. Mehr als 30.000
Fahrzeuge müssten sogar aufgrund des schlechten Zustands aus dem Verkehr gezogen werden.

Dass heute der Autofahrer seltener zum Fahrzeug-Check vorfährt steht sicherlich im Zusammenhang
mit der Explosion der Kosten für das Auto. Der Autofahrer muss für sein Auto heute schon bis zu
40% der Anschaffungskosten für Reparatur- und Wartungskosten bezahlen. Damit die Reparaturen
billiger werden, hat die EU-Kommission die Regeln gelockert. Den Kfz-Herstellern ist es damit nicht
mehr möglich, die Gewährleistung abzulehnen, weil die Wartungsarbeiten nicht in der Vertrags-
werkstatt durchgeführt wurden oder weil keine Originalteile des Fahrzeugherstellers verwendet wurden.

"Der neue Rechtsrahmen wird spürbare Vorteile für die Verbraucher bringen, weil der Wettbewerb
für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen gestärkt wird" so Wettbewerbskommissar
Joaquin Almunia.